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Betroffene

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt passiert genau dort, wo du dich eigentlich am sichersten fühlen solltest: im engsten persönlichen Umfeld, meist ausgeübt durch einen (ehemaligen) Partner oder innerhalb der Familie. Häusliche Gewalt kann viele Formen haben. Sie ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Körperliche und sexualisierte Gewalt zählen ebenso dazu wie psychische, wirtschaftliche, soziale oder digitale Gewalt. Häusliche Gewalt zeigt sich zum Beispiel durch:

  • Körperverletzung wie Schläge, Tritte, Festhalten, Würgen
  • Beleidigungen, Demütigungen und Drohungen
  • Sexualisierte Gewalt: erzwungene sexuelle Handlungen bis hin zur Vergewaltigung
  • Stalking, Überwachung, Einsperren
  • Kontrolle über Geld, Dokumente oder Mobilität
  • Digitale Gewalt, zum Beispiel mit Spyware, Stalking-Apps und Daten-Tracking oder mit diffamierenden Postings auf Social Media

Mehr darüber, wie häusliche Gewalt konkret aussehen kann, erfährst du im Seitenbereich „Umfeld“.

Wahrscheinlich übt der Täter mehrere Ausprägungen von häuslicher Gewalt gleichzeitig gegen dich aus. Die Grenzen zwischen den einzelnen Formen sind fließend, es kann also sehr schwer für dich sein, sie klar voneinander zu trennen. Der Täter schafft so ganz gezielt eine Situation, in der du dich immer abhängiger fühlst. Vielleicht manipuliert er dich, indem er dir einredet, dass dir ohnehin niemand glaubt, oder droht dir mit Schreckensszenarien für den Fall, dass du mit jemandem über deine Gewalterfahrung sprichst.

Frauen sind besonders häufig betroffen. Was du erlebst, verletzt deine grundlegenden Rechte auf Schutz, Würde und körperliche Unversehrtheit. Häusliche Gewalt kann schwere Folgen für die psychische und körperliche Gesundheit mit sich ziehen – auch für Kinder, die mit im Haushalt leben, und für dein gesamtes soziales Umfeld. Es kann sich sehr schwer anfühlen, sich in dieser Situation Hilfe zu suchen. Oft fühlen sich Betroffene überfordert oder glauben sogar, die Gewalt sei ihre eigene Schuld. In vielen Fällen verstärken Täter diese Schamgefühle und nutzen sie aus. Hier findest du einen Überblick über leicht zugängliche, vertrauliche Beratungsangebote und Unterstützung auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben.

Hilfekompass für Betroffene

Telefonische und digitale Angebote wie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bieten wertvolle Erstberatung. Hier erreichst du rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche geschulte Beraterinnen am Telefon, im Chat oder per E-Mail – anonym, kostenfrei und mehrsprachig.

Du möchtest wissen, wohin du dich wenden kannst, wenn du persönliche Beratung und Unterstützung benötigst? Frauenberatungsstellen, Einrichtungen der Opferhilfe, Frauenhäuser und spezialisierte Beratungsangebote sind überall in Deutschland für dich da. Sowohl in Städten als auch auf dem Land unterstützen sie mit Fachberatung und begleiten dich etwa durch Gewaltschutzverfahren und Strafprozess.

  • In der Hilfsdatenbank des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) sind über 600 ambulante Beratungs- und Hilfseinrichtungen registriert. Suche direkt nach Einrichtungen in deiner Nähe.

  • Die Frauenhaus-Suche der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) zeigt Frauenhäuser und Schutzwohnungen in ganz Deutschland. Bei vielen Häusern siehst du direkt auf der Karte, ob gerade Plätze frei sind.

  • Die Online Datenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS) bietet einen umfassenden Überblick über Beratungsstellen und Unterstützungsangebote. Hier sind auch viele Beratungsstellen im ländlichen Raum registriert.

Fragen und Antworten für Betroffene

Was passiert, wenn ich häusliche Gewalt anzeige? Wo kann ich sofort Hilfe bekommen? Was passiert mit Kindern, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausübt? In den folgenden Abschnitten sind wichtige Fragen und Antworten für dich gesammelt.

Fragen und Antworten zu Soforthilfe

An wen kann ich mich wenden, wenn ich akut bedroht werde und was passiert dann?

Wende dich bei akuter Gefahr an den Notruf der Polizei unter 110. Die Polizei kann in einem ersten Schritt mehrere Maßnahmen sofort ergreifen: Sie kann den Täter für mehrere Tage der Wohnung verweisen (Wohnungsverweis) und ihm vorübergehend verbieten, in die Wohnung zurückzukehren (Rückkehrverbot). Außerdem kann die Polizei anordnen, dass sich der Täter dir für eine bestimmte Zeit nicht nähern darf (Näherungsverbot). Bist du zu Hause nicht sicher, können Polizei oder eine Beratungsstelle auch bei der Suche nach einem Platz in einem Frauenhaus helfen.

Ich will, dass dem Täter verboten wird, mit mir Kontakt aufzunehmen und sich mir zu nähern. Wie kann ich das erreichen?

In einem ersten Schritt kann die Polizei ein Rückkehr- und Näherungsverbot aussprechen. Das geht aber nur begrenzt für einige Tage. Wenn du längerfristigen Schutz benötigst, kannst du dich auch an das für deinen Wohnort zuständige Familiengericht wenden. Familiengerichte sind für Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz zuständig.

Mögliche Maßnahmen für deinen Schutz sind:

  • Wohnungszuweisung: Du kannst als Betroffene verlangen, dass der Täter dir die Wohnung zumindest vorübergehend überlasst und er die Wohnung nicht mehr betreten darf. Es gilt das Kernprinzip: Wer schlägt, der geht.
  • Näherungsverbot (auch Annäherungsverbot genannt): Der Täter darf sich dir nicht nähern, meistens in einem bestimmten Umkreis festgelegt vom Gericht.
  • Aufenthaltsverbot: Der Täter darf dich nicht dort aufsuchen, wo du dich regelmäßig aufhältst (zum Beispiel am Arbeitsplatz oder in der Nähe deiner Wohnung).
  • Kontaktverbot: Außerdem kann das Gericht bestimmen, dass der Täter dich nicht anrufen, anschreiben oder auf sonstige Weise kontaktieren darf.

Die Maßnahmen können auch zusammen vom Gericht bestimmt werden. Bei akuter Gefahr kannst du durch eine einstweilige Anordnung auch schnell Hilfe bekommen.

Was passiert mit meinen Kindern, wenn ich die Polizei rufe?

Hast du minderjährige Kinder, informiert die Polizei bei häuslicher Gewalt auch das Jugendamt. Das Jugendamt nimmt anschließend Kontakt zu dir auf und bietet dir Hilfe und Unterstützung an. Deine Kinder können zunächst bei dir bleiben, wenn du die gemeinsame Wohnung verlässt oder die Polizei den Täter der Wohnung verweist. Alles Weitere zum Sorge- und Umgangsrecht muss am Familiengericht geklärt werden.

Fragen und Antworten zu Gesetzen

Was tut der Staat, um Menschen zu schützen, die häusliche Gewalt erleben?

Wer Gewalt erfährt, braucht Schutz. Und zwar sowohl schnell als auch langfristig. Es gibt viele Beratungs- und Informationsangebote. Dort kannst du deine Fragen stellen und wirst dabei unterstützt, Hilfe zu finden. Auch die Polizei steht für den akuten Schutz vor häuslicher Gewalt bereit. Außerdem gibt es Frauenhäuser. Diese werden häufig von privaten Trägern organisiert, der Staat hilft bei der Finanzierung. Familiengerichte können außerdem Kontaktverbote erlassen, für den Täter eine elektronische Fußfessel anordnen, Entscheidungen für das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder treffen und viele weitere Maßnahmen anwenden.

Gibt es ein spezielles Gesetz gegen häusliche Gewalt?

Körperliche und physische Gewalt stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar. Deshalb gibt es das Gewaltschutzgesetz. Dieses Gesetz hilft Betroffenen dort, wo sie es am dringendsten brauchen. Du kannst zum Beispiel vor Gericht ein Kontaktverbot erwirken: Damit darf der Täter dich nicht anrufen, keine Nachrichten schreiben oder auf andere Weise den Kontakt zu dir suchen. Das Kontaktverbot schützt auch vor Stalking über soziale Medien. Das Gericht kann auch anordnen, dass der Täter aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, selbst wenn er im Mietvertrag steht.

Was bedeutet die Reform des Gewaltschutzgesetzes konkret für Betroffene?

Im Mai 2026 hat der Bundestag das Gewaltschutzgesetz umfassend reformiert. Damit ist unter anderem die sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung nun bundesweit gesetzlich verankert. In schweren Fällen häuslicher Gewalt kann das Familiengericht eine Aufenthaltsüberwachung mithilfe einer elektronischen Fußfessel anordnen. Außerdem kann es Täter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings oder Gewaltpräventionsberatungen verpflichten.

Verstoßen Täter gegen Auflagen wie Näherungs- und Kontaktverbote, müssen sie jetzt mit höheren Strafen rechnen: Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe wurde von zwei auf drei Jahre angehoben.

Was passiert mit meinen Kindern, wenn ich beim Gericht Schutzmaßnahmen anstrebe? Muss ich befürchten, das Sorgerecht zu verlieren oder den Täter immer dann sehen zu müssen, wenn er die Kinder sehen darf?

Auch das Familienrecht stärkt gewaltbetroffene Personen. Der Schutz von Betroffenen und Kindern hat höchste Priorität. Bei ihren Entscheidungen haben Familiengerichte häusliche Gewalt sowohl im Sorgerecht als auch im Umgangsrecht zu berücksichtigen. Vorfälle häuslicher Gewalt können rechtfertigen, dem gewalttätigen Elternteil das Sorgerecht zu entziehen und ihn vom Umgang mit dem Kind auszuschließen. Außerdem dürfen Familiengerichte künftig Auskünfte aus dem Nationalen Waffenregister einholen, um die von den Tätern ausgehenden Gefahren besser zu erkennen und die Familien gewaltbereiter Personen zu schützen.

Kann ich meinen neuen Wohnort vor dem Täter geheim halten?

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) plant, dass Betroffene im familiengerichtlichen Verfahren künftig zwischen verschiedenen zuständigen Gerichten wählen können. Das bedeutet, dass der Täter nach einem Umzug deinen Aufenthaltsort und den eurer gemeinsamen Kinder nicht mehr automatisch durch das Verfahren erfährt. Mehr Informationen dazu findest du im Bereich Fachkräfte.

Fragen und Antworten zum Gewaltschutz- und Strafverfahren

Was ist das Gewaltschutzverfahren?

Das Gewaltschutzverfahren dient dazu, Betroffene schnell und sicher vor allen Formen von Gewalt zu schützen. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag, den du selbst schriftlich bei Gericht oder in Person „mündlich zu Protokoll“ bei der Geschäftsstelle des Gerichts stellen kannst. Das bedeutet: Du gehst zur Geschäftsstelle des Gerichts und erklärst, was passiert ist und welchen Schutz du brauchst. Du kannst hierfür auch Unterstützung durch eine Anwältin oder einen Anwalt hinzuziehen. Als Beweis genügt an diesem Punkt oft eine eidesstattliche Versicherung. Das bedeutet, dass dein Wort erst einmal ausreicht und du versicherst, dass deine Angaben der Wahrheit entsprechen. Das Gericht erlässt dann einen Beschluss, der dem Täter beispielsweise verbietet, sich deiner Wohnung, deinem Arbeitsplatz oder den gemeinsamen Kindern zu nähern. Die Polizei stellt dem Täter den Beschluss zu. In dringenden Fällen, etwa bei akuter Gefahr, kann das Gericht eine Eilentscheidung sehr schnell treffen. Hält die gewaltausübende Person sich nicht an die Verbote, begeht sie damit eine eigene Straftat, die in einem Strafverfahren verfolgt wird.

Kostet mich ein Gewaltschutzverfahren etwas und wenn ja, wie viel?

Für ein Gewaltschutzverfahren fallen Gerichtskosten und gegebenenfalls Anwaltskosten an. Über die Verteilung der Kosten entscheidet das Gericht. Antragstellende Personen mit geringem Einkommen und Vermögen können Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, wird das Gericht meistens so entscheiden, dass der Täter die Kosten tragen muss. Wie hoch die Kosten sind und wie viel davon im Voraus entrichtet werden muss, hängt damit zusammen, wie umfangreich das Verfahren ist und ob es eine anwaltliche Vertretung gibt oder nicht.

Was passiert in einem Strafverfahren?

Im Gegensatz zum Gewaltschutzverfahren, das vor einem Familiengericht stattfindet und die Betroffenen schützen soll, dient ein Strafverfahren dazu, Taten zu ahnden und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von möglichen Straftaten erfahren und soweit erforderlich ein Strafantrag vorliegt, ermitteln sie den Sachverhalt und sammeln Beweise. Können genug Beweise gesammelt werden, geht es in der Regel weiter mit einem Strafbefehl oder es wird Anklage erhoben. Deine Aussage kann ein entscheidendes Beweismittel sein. Im Gerichtsverfahren wird entschieden, ob der Angeklagte eine Straftat begangen hat und welche Strafe angemessen ist. Dabei bist du nicht allein: Angebote wie die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützen dich während des gesamten Verfahrens. Das kann bedeuten, dass ihr gemeinsam den Ablauf eines Strafverfahrens durchsprecht oder vorher den Gerichtssaal anseht, um dich auf deine Aussage vorzubereiten. Du kannst außerdem auch alle Ängste und Wünsche ansprechen, die du in Bezug auf das Verfahren hast.

Gewaltschutz- und Strafverfahren im Überblick

 GewaltschutzverfahrenStrafverfahren
Wozu dient das Verfahren?Schutz der Betroffenen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG)Aufklärung, ob eine Straftat begangen wurde, Strafverfolgung und Ahndung einer begangenen Straftat, indem Täter zur Verantwortung gezogen werden. Abschreckung potenzieller Täter und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat in unserer Gesellschaft.
Wie kommt es zu einem Verfahren?Die betroffene Person stellt einen Antrag beim Familiengericht (oft über eine Anwältin oder einen Anwalt) oder stellt den Antrag mündlich bei der Geschäftsstelle des GerichtsBei vielen Straftaten muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einleiten, sobald sie von dem Verdacht erfährt. Häufig erfährt die Staatsanwaltschaft von einer möglichen Tat, indem die Polizei sie informiert oder die betroffene Person eine Tat anzeigt. Bei bestimmten Straftaten braucht es zwingend einen Strafantrag der betroffenen Person, damit die Staatsanwaltschaft ermitteln kann (z. B. Beleidigung). In anderen Fällen kann auch ohne Strafantrag ermittelt werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht (z. B. Körperverletzung).
Wie läuft das Verfahren ab?Das Familiengericht entscheidet oft auf Antrag in einer Eilentscheidung ohne mündliche Verhandlung.Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ermitteln und sammeln Beweise. Dabei können Beschuldigte, Zeugen und andere Beteiligte vernommen werden. Hält die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht für ausreichend, erhebt sie Anklage. Anschließend entscheidet das Gericht in einer Verhandlung über den Tatvorwurf.
Wie lange dauert das Verfahren?Gewaltschutzverfahren dauern wenige Tage bis einige Wochen. Liegt ein Antrag auf einstweilige Anordnung vor, was in der Regel in dringenden Fällen passiert, wird schneller entschieden.Abhängig vom einzelnen Fall kann das Strafverfahren Monate bis Jahre dauern.

Was passiert, wenn ich meine Anzeige wegen häuslicher Gewalt zurückziehe?

Bei häuslicher Gewalt ermittelt die Polizei meist aufgrund von Straftaten wie Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung. Manche Straftaten werden auch dann weiter ermittelt, wenn du die Anzeige nicht mehr verfolgen möchtest. Bei solchen sogenannten Offizialdelikten ist der Staat verpflichtet, Ermittlungen zu führen (zum Beispiel Nötigung oder gefährliche und schwere Körperverletzung). Nur bei bestimmten Straftaten, für die ein sogenannter Strafantrag erforderlich ist (sogenannte absolute Antragsdelikte, zum Beispiel Beleidigung), führt die Rücknahme des Strafantrags dazu, dass das Verfahren beendet wird. In manchen Fällen kann die Staatsanwaltschaft jedoch trotz Rücknahme des Strafantrags weiter ermitteln, wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt (sogenannte relative Antragsdelikte, zum Beispiel einfache Körperverletzung). Bei der Bedrohung kommt es insoweit auf die Tat an, die angedroht wird.

Ich weiß noch nicht, ob ich meinen Partner anzeigen will. Kann ich die Taten dennoch dokumentieren lassen?

Bei der anonymen Spurensicherung kannst du in einer ärztlichen Praxis oder einem Krankenhaus Verletzungen, DNA-Spuren und weitere Beweise medizinisch sicherstellen lassen. Die Dokumentation erfolgt vollkommen vertraulich. Die so gesicherten Beweise können vor Gericht sicher verwendet werden – auch, wenn du dich erst Monate oder Jahre später entscheidest, die Taten zur Anzeige zu bringen. Das kostet dich nichts, weil entweder der Staat die Kosten trägt oder deine Krankenkasse die Kosten übernimmt, selbst, wenn du – vorerst – keine Anzeige stellen möchtest.

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